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Die Situation kennen viele: Ein wichtiger Termin wie zum Beispiel eine Operation mit anschließendem Reha-Aufenthalt steht an. Doch wer pflegt in dieser Zeit Ihren Angehörigen? Entlastung kann möglicherweise die Kurzzeitpflege bieten. Die fünf wichtigsten Fragen zur Kurzzeitpflege klären wir hier.
Die Kurzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Kurzzeitpflege ist ab dem ersten Pflegegrad möglich.
Durch Kurzzeitpflege können Pflegepersonen entlastet werden, die Zeit benötigen, um sich selbst regenerieren zu können oder zur Wahrnehmung von Terminen.
Sie überlegen, ob Sie als Pflegebedürftige/r oder ob Ihr/e pflegebedürftige/r Angehörige/r dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung einzieht? Die Kurzzeitpflege ist auch eine Möglichkeit, um sich vor einer endgültigen Entscheidung, einen Eindruck über eine Pflegeeinrichtung verschaffen zu können.
Die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung zieht Kosten nach sich, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden. Die Kosten liegen in der Regel im bundesweiten Durchschnitt bei über 2000 € pro Monat. Können diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Kostenübernahme bei den zuständigen Bezirken zu beantragen.
Viele Pflegebedürftige möchten ungerne in ein Pflegeheim. Es ist jedoch für Pflegepersonen wichtig, eigene Zeiten zur Verfügung zu haben, um sich regenerieren zu können. Sprechen Sie das Ihren pflegebedürftigen Angehörigen gegenüber ehrlich an.
Es ist bereits vor der Corona-Pandemie nicht einfach gewesen einen freien Platz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Durch die momentanen Einschränkungen sind freie Plätze noch schwieriger zu finden, vor allem, wenn eine kurzfristige Unterbringung in einer Einrichtung notwendig ist.
Der Pflegeservice Bayern hilft Ihnen gerne bei Fragen zur Kurzzeitpflege und bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten.
(31.03.2021) Pflegeservice-Bayern